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Anmeldung

Wenn Sie eine Beratung oder Behandlung wünschen
oder eine Frage haben, rufen Sie uns unter der
Telefonnummer 04203/783915 an oder verwenden
Sie unser Kontaktformular.

 

Zu Behandlungsbeginn benötigen Sie eine so genann­te
Heil­mittel­verordnung (Rezept) eines Arztes, der die
medi­zi­nische Not­wendigkeit einer Sprach-, Sprech- oder
Stimmtherapie festgestellt hat.

 

Folgende Ärzte können eine Heilmittelverordnung für
eine logopädische Behandlung ausstellen:

  • Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte

  • Kinder- und Jugendmediziner

  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte

  • Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologen)

  • Internisten

  • Neurologen

  • Zahnärzte und Kieferorthopäden

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